Frau in Takt

Krankenkassenförderung

Präventions- und Rehakurse werden von Krankenkassen gefördert.

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 können Krankenkassen wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Diese Anforderungen werden von uns komplett erfüllt. Sie können also für alle unsere angebotenen Präventions- und Rehakurse die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen beantragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Kurs erfüllt die Voraussetzung für eine Anerkennung durch die Krankenkassen
    Alle unsere Kurse erfüllen diese Anforgerungen
  • Der Teilnehmer kann eine regelmäßige Teilnahme am Kurs (80%) nachweisen
    Nach Beendigung des Kurses bekommen Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung

Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen welche Präventions- und Rehakurse gefördert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen.

Bei der Kursanmeldung müssen Sie die Kursgebühr zunächst privat bezahlen. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung, die sie bei regelmäßiger Teilnahme von uns erhalten, einreichen.

Die Krankenkasse kann dann bis zu 80% der Kursgebühr zurückerstatten.

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